Das Freizeitzentrum ist Aufgrund der Lockerung der Bundesregierung ab 30. Mai wieder für alle Aktivitäten geöffnet.
Wir setzen auf Eigenverantwortung und Hausverstand. Es sind folgende Maßnahmen unbedingt einzuhalten:
Abstand halten
- Generell ist ein Abstand von mindestens 1m von Person zu Person einzuhalten.
- Abstandsmarkierungen beachten.
Verwendung eines den Mund- und Nasenbereich gut abdeckenden Mund-Nasenschutzes (MNS) in den
- Innenbereichen: wie zB. Eingangsbereich, in den sanitären Anlagen, Umkleidebereich (bei Kabinen und Kästchen); ausgenommen: Feucht-Räume (zB. Duschen)
- Außenbereichen: kann auf die Verwendung des MNS verzichtet werden; Abstand von mindestens 1m jedenfalls einhalten.
Liegeplätze/Aufenthaltsplätze
- Zwischen den einzelnen Liegeplätzen/Aufenthaltsplätzen einen Abstand von mindestens 1m in alle Richtungen einhalten.
Becken
- Im Wasser (aufbereitet und desinfiziert) auf einen Abstand von 1-2m achten (kurzzeitige Unterschreitung ausgenommen).
Für Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, gelten untereinander die Abstandsregeln nicht.